GPSR-Verordnung

Was ist die GPSR?

Die GPSR (General Product Safety Regulation) ist die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023, die einen hohen Sicherheitsstandard für Produkte auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union sicherstellt. Diese Verordnung ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 (Richtlinie 2001/95/EG) und berücksichtigt die modernen Herausforderungen des elektronischen Handels, der Technologieentwicklung und der Globalisierung der Märkte. Das Hauptziel ist der Schutz der Verbraucher und die Harmonisierung der Produktsicherheitsvorschriften in der gesamten EU, um die Einhaltung der EU-Normen zu gewährleisten. Wichtigste Voraussetzungen:
  • Die GPSR gilt für alle Verbrauchsgüter, die in der EU erhältlich sind, sowohl für lokal produzierte als auch importierte Produkte,
  • Die Verordnung gilt für den B2C-Verkauf. B2B-Transaktionen unterliegen nicht diesen Vorschriften,
  • Sie betrifft sowohl physische Produkte als auch damit verbundene Dienstleistungen, z.B. Produktmanagement-Apps,
  • Die GPSR gilt für neue sowie gebrauchte, reparierte und generalüberholte Produkte,
  • Sie betrifft sowohl den stationären (Offline-) als auch den Online-Verkauf.

Ab wann gilt die GPSR-Verordnung?

Die Verordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sollten alle Angebote in deinem Webshop sowie auf Marktplätzen die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Wer ist von der GPSR betroffen?

Die GPSR definiert und legt die Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler fest.

1. Hersteller

Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder die Herstellung des Produkts in Auftrag gibt und dieses unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke verkauft. Beispielpflichten:
  • Herstellung der Produkten, die den in der GPSR festgelegten Sicherheitsanforderungen entsprechen,
  • Überwachung der Produktsicherheit nach der Markteinführung und Ergreifen von Korrekturmaßnahmen (z.B. Rückruf oder Warnung der Verbraucher).

2. Importeur

Ein Importeur ist jede natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz in der EU hat und ein Produkt aus einem Drittland auf den EU-Markt bringt. Beispielpflichten:
  • Sicherstellung der Übereinstimmung des Produkts mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen vor der Markteinführung,
  • Überprüfung, ob Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und Anleitungen in den Sprachen der EU-Länder vorliegen, in denen sie verkauft werden.

3. Vertreiber

Ein Vertreiber ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die kein Hersteller oder Importeur ist und ein Produkt auf den Markt bringt. Beispielpflichten:
  • Überprüfung, ob Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und alle erforderlichen Dokumente (z.B. Gebrauchsanweisungen, Zertifikate) vorliegen,
  • Aussetzung des Verkaufs von Produkten, wenn bekannt wird oder der Verdacht besteht, dass sie nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, sowie Benachrichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Beachte, dass dies nur Beispiele für die Verpflichtungen sind, die in der GPSR-Verordnung im Einzelnen beschrieben werden.

Welche Änderungen bringt die GPSR?

Im Vergleich zu den bisherigen Vorschriften führt die GPSR einen umfassenderen Ansatz für die Produktsicherheit ein, der die Vorschriften an die modernen technologischen Herausforderungen und die Besonderheiten des Online-Marktes anpasst. Die neuen Regelungen legen mehr Verantwortung auf Hersteller, Importeure, Vertreiber und Online-Plattformen, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher in der EU zu gewährleisten. Hier sind einige beispielhafte Änderungen:
Bereich Bisherige Vorschriften (Richtlinie 2001/95/EG) GPSR-Verordnung (EU) 2023/988
Geltungsbereich Betrifft nicht den Online-Handel. Betrifft den gesamten Verkaufsbereich, sowohl stationär (Offline) als auch online.
Anwendungsbereich im Verkauf Gilt nur für physische Produkte. Gilt für physische Produkte, Produkte mit KI, IoT, digitale Produkte und allgemein für E-Commerce.
Produktidentifikation Keine Anforderungen. Pflicht zur Bereitstellung von Informationen zur Identifizierung des Produkts, einschließlich Bild, Typ und anderer Identifikatoren.
Pflichten der Importeure und Vertreiber Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Erweiterte Pflichten, einschließlich der Überprüfung der Übereinstimmung und der Dokumentation.
Rückruf von Produkten Verpflichtung zum Rückruf eines gefährlichen Produkts auf nationaler Ebene. Verpflichtung zum Rückruf eines nicht GPSR-konformen oder unsicheren Produkts auf EU-Ebene.
Anforderungen an Anleitungen und Kennzeichnung Keine detaillierten Vorschriften. Pflicht zur Sicherstellung, dass alle Produkte klare Kennzeichnungen und Anleitungen in den Sprachen der EU-Länder haben, in denen sie verkauft werden.
Verantwortliche Stelle Keine detaillierte Definition. Die verantwortliche Person ist die in der Europäischen Union ansässige Einrichtung, die für das Inverkehrbringen des fraglichen Produkts auf dem EU-Markt verantwortlich ist. Dabei kann es sich um den Hersteller, den Importeur, den Bevollmächtigten oder den Dienstleister handeln, der für die Ausführung der Bestellungen verantwortlich ist.
Einführung eines Warnsystems Keine vorherige Mit der GPSR-Verordnung wird das Konzept eines Sicherheitsgattersystems eingeführt, um die Sicherheit von Non-Food-Produkten in der Europäischen Union zu verbessern. Das System Safety Gate besteht aus drei Schlüsselelementen:
  • Safety Gate Rapid Alert System - ermöglicht den Austausch von Informationen über Warnungen und gefährliche Produkte zwischen nationalen Behörden und der Europäischen Kommission über Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher darstellen. Dadurch können gefährliche Produkte schnell erkannt und vom Markt genommen werden.
  • Safety Gate Webportal - bietet eine Informationsplattform, die es der Öffentlichkeit ermöglicht, auf Informationen über unsichere Produkte zuzugreifen und Beschwerden über Risiken, die sich aus deren Verwendung ergeben, einzureichen.
  • Safety Business Gateway Portal - ist für Unternehmen bestimmt und ermöglicht es ihnen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, Regulierungsbehörden und Verbraucher über gefährliche Produkte und Unfälle zu informieren.
Diese drei Elemente des Safety-Gate-Systems sind ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Produktsicherheit in Europa.

Welche Pflichten hat der Verkäufer gemäß der GPSR?

  • Verkäufer müssen sicherstellen, dass alle Produkte, die sie den Verbrauchern anbieten, sicher sind und den EU-Sicherheitsnormen entsprechen. Das bedeutet, dass die Produkte frei von Mängeln sein und keine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Verbraucher darstellen dürfen.
  • Verkäufer müssen den Verbrauchern vollständige Informationen zum Produkt bereitstellen, einschließlich Gebrauchsanweisungen, Sicherheitswarnungen und Informationen zu potenziellen Gefahren.
  • Verkäufer müssen die Produktsicherheit nach der Markteinführung überwachen. Wenn ein Produkt eine Gefahr darstellt, müssen sie die Aufsichtsbehörden und Verbraucher umgehend darüber informieren.
  • Verkäufer sind verpflichtet, auf Sicherheitsbeschwerden von Verbrauchern zu reagieren.
  • Wenn der Verkäufer erfährt, dass ein Produkt gefährlich ist, muss er Maßnahmen ergreifen, um es vom Markt zu nehmen und die Verbraucher über die Gefahren informieren. Er muss auch mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.

Welche Produkte sind von der GPSR ausgenommen?

Die Verordnung gilt nicht für:
  • Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch oder veterinärmedizinische Produkte;
  • Lebensmittel;
  • Futtermittel;
  • Lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und Mikroorganismen, die in begrenztem Umfang verwendet werden, sowie Produkte von Pflanzen und Tieren, die direkt mit deren zukünftiger Fortpflanzung verbunden sind;
  • Nebenprodukte tierischen Ursprungs und abgeleitete Produkte;
  • Pflanzenschutzprodukte;
  • Ausstattungen, die von Verbrauchern zur Fortbewegung oder Reisen genutzt werden, wenn diese direkt von einem Dienstleister im Rahmen einer Transportdienstleistung für Verbraucher betrieben werden und nicht vom Verbraucher selbst;
  • Luftfahrzeuge;
  • Antiquitäten. 

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der GPSR?

Die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertreiber, sicherzustellen, dass die auf den Markt gebrachten Produkte sicher für Verbraucher sind. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu erheblichen Geldstrafen führen. Es ist zu beachten, dass die GPSR keine konkreten Strafhöhen festlegt, sondern dies den Mitgliedstaaten überlässt. Die Verordnung fordert jedoch, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.

Comarch Webshop und die GPSR

Derzeit arbeiten wir daran, den Comarch Webshop an die Anforderungen der GPSR-Verordnung anzupassen. Bald werden wir weitere Artikel bereitstellen, die dir helfen, deine Angebote sowohl im E-Commerce als auch in verbundenen Integrationen zu aktualisieren. Verfolge unser Hilfsseite, um auf dem neuesten Stand zu bleiben! Benötige Unterstützung bei der Anpassung deines E-Commerce-Angebots in der Integration mit einem anderen ERP-System? Schaue dich unsere Anleitung an!
  • Wie man Comarch Webshop an die Anforderungen der GPSR anpasst (in Integration mit Comarch ERP XT)?
Tipp
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen oder Unsicherheiten wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass dein Webshop die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Alle Informationen sind auch direkt in der GPSR-Verordnung enthalten.

Wie passt du den Webshop an die Anforderungen der GPSR-Verordnung an?

Einleitung

Laut der GPSR-Verordnung müssen verantwortliche Person wie Hersteller, Vertreiber und Importeure mehr Sorgfalt bei der Überwachung der Konformität ihrer angebotenen Produkte mit den neuen Vorschriften walten lassen. Es wird immer wichtiger, die Pflichten zu verstehen, die auf sie zukommen. In diesem Artikel zeigen wir, wie man den Anforderungen der GPSR-Verordnung gerecht wird und wie die Verwaltung der verantwortlichen Personen sowie deren Darstellung auf der Produktseite im Webshop möglich ist. Weitere Informationen zur GPSR-Verordnung erhältst du in dem entsprechenden Bereich in unserem Hilfsseite.

Wie kann den verantwortlichen Akteuren im Admin-Panel hinzufügen?

Schritt 1: Um einen verantwortlichen Akteur im Admin-Panel von Comarch Webshop hinzuzufügen, gehe zu Einstellungen (1) > Einstellungen für Webshop (2) > Waren (3): Schritt 2: In den Wareneinstellungen (1) wählst du die Registerkarte Verantwortliche Akteuren (2): Schritt 3: In der Registerkarte Verantwortliche Akteuren (1) werden die von dir definierten verantwortlichen Personen und Hersteller angezeigt. Um einen neuen Person hinzuzufügen, klicke auf die Schaltfläche Akteuren hinzufügen (2): Schritt 4: Hinzufügen eines Herstellers als verantwortliche Akteure. Im Fenster Verantwortliche Akteuren hinzufügen wähle die Option Hersteller (1) und fülle alle erforderlichen Felder aus. Bestätige die Änderungen mit Speichern (2): Fertig! Der ausgewählte Hersteller wurde dem Produkt zugeordnet. Schritt 4b: In der Liste der verantwortlichen Person erscheint der neu hinzugefügte Hersteller. Um ihn zu bearbeiten, klicke auf die Schaltfläche   und wähle Bearbeiten. Ein Formular erscheint, in dem du Änderungen am Hersteller vornehmen kannst. Schritt 5: Hinzufügen einer Person als verantwortlichen Akteure. Im Fenster Verantwortliche Akteuren hinzufügen wähle die Option Verantwortliche Person (1) und fülle alle erforderlichen Felder aus. Bestätige die Änderungen mit Speichern (2): Fertig! Die ausgewählte verantwortliche Person wurde dem Produkt zugeordnet. Schritt 5b: In der Liste der verantwortlichen Person erscheint der neu hinzugefügte Person. Um ihn zu bearbeiten, klicke auf die Schaltfläche   und wähle Bearbeiten. Ein Formular erscheint, in dem du Änderungen am Hersteller vornehmen kannst.
Tipp
Für eine einfachere Verwaltung der Liste der verantwortlichen Personen kannst du nach dem Typ der Person filtern und nach dessen Namen suchen. Jede Liste hat ein Etikett, das die Navigation erleichtert.

Wie kann ich verantwortlichen Hersteller oder Person zur Produktkarte hinzufügen?

Das Hinzufügen eines verantwortlichen Herstellers oder einer verantwortlichen Person zur Produktkarte ist im Admin-Panel möglich: entweder in großen Mengen auf der Produktliste oder einzeln auf den Produktdetails.

a) Serienmäßig (gruppiert) auf der Produktliste

Schritt 1: Um verantwortliche Person oder Hersteller, die zuvor definiert wurden, serienmäßig (gruppiert) der Produktkarte zuzuordnen, gehe zu Verkauf (1) > Waren (2): Schritt 2: Wähle die Produkte aus der Liste und klicke auf Verantwortlichen Akteur hinzufügen: Schritt 3: Im Fenster Verantwortlichen Akteur hinzufügen wähle den Hersteller oder die verantwortliche Person aus und wähle den Akteur aus der Liste (2). Bestätige deine Auswahl, indem du auf Speichern (3) klickst: Fertig! Der ausgewählte Akteur (Hersteller/Person) wurde serienmäßig den gewählten Produkten zugeordnet.

b) Einzelne Zuordnung auf den Produktdetails

Schritt 1: Wenn du die verantwortliche Person oder den Hersteller für ein bestimmtes Produkt einzeln hinzufügen/ändern möchtest, wählst du es aus der Liste aus, indem du auf die gewünschte Zeile klickst: Schritt 2: Auf den Produktdetails suche nach dem Abschnitt Verantwortliche Akteur oder Hersteller und klicke auf Hinzufügen: Schritt 3: Wähle den Akteur oder Hersteller aus der Liste aus und bestätige mit Speichern: Fertig! Der ausgewählte Akteur (Hersteller/Person) wurde dem Produkt zugeordnet. Schritt 4: Um den zugewiesenen Akteur auf der Produktkarte zu ändern oder zu bearbeiten, suche nach dem Abschnitt Verantwortliche Akteur oder Hersteller und klicke auf Bearbeiten: Schritt 5: Ein Formular erscheint, in dem du Änderungen am Hersteller oder Akteur vornehmen kannst. Fertig! Der verantwortliche Akteur (Hersteller/Person) wurde auf dem gewählten Produkt geändert.

In welchen Vorlagen kann der verantwortliche Akteur angezeigt werden?

Informationen über verantwortliche Akteure sind auf den Produktdetails in den unten genannten, vorgefertigten Comarch-Vorlagen sichtbar, die am 9. Dezember 2024 veröffentlicht wurden (Version 2025):
  • Saphir (B2B-Variante)
  • Topaz (B2C-Variante)
  • One Page Shop (B2C-Variante)
  • Bernstein (B2C-Variante)
  • Opal (B2C-Variante)
  • Achat (B2C-Variante)
Falls du ein Standard-Vorlage von Comarch hast, das älter ist als der 9. Dezember 2024 (also eine ältere Version als 2025), lade bitte das Update gemäß der Anleitung herunter: Wie aktualisiere ich die Vorlage auf die neueste Version?

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Tipp
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei Zweifeln zu den angesprochenen Themen wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass dein Geschäft die Anforderungen der Verordnung erfüllt.